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May 24, 2013
#Umsatzsteuervoranmeldung mit dem Ausland
Steuerfreie EU-Umsätze müssen Sie bei Ihrer vierteljährlichen oder monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung getrennt ausweisen. Im Beispiel eines Unternehmensberaters: Seine 3.000 € steuerpflichtigen Umsatz trägt er bei der Online-Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung im ELSTER-Portal im entsprechenden Formular unter Punkt 4 „Lieferungen und sonstige Leistungen (steuerpflichtige Umsätze)" ein.
